Diese Fördermöglichkeiten gibt es:

Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne:

 - alles in Gebärdensprache -

 

Grundsätzlich sind alle unsere Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen förderungswürdig.
Bei Fragen welche Förderungsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können sind wir Ihnen gerne behilflich.
 

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier

 

 

Unterhaltsgeld

 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Anspruch auf Unterhaltsgeld haben. Für weitere Informationen hierzu kontaktieren Sie gern unsere Ansprechpartner. 

 

 

 

Bildungsgutschein

 

Bildungsgutscheine werden vom Arbeitsamt, den Jobcentern und Argen ausgestellt.

Bei entsprechenden Voraussetzungen werden Kursgebühren und Lernmittel sowie Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte ersetzt. 
Ob Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager.

 

 

Sonstige mögliche Förderungen

 

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA), die Deutsche Rentenversicherung (ehem. LVA) oder den Berufsgenossenschaften.

 

 

Unter Umständen können Sie einen Anspruch auf Förderungen nach dem sechsten und siebten Sozialgesetzbuch haben. Dieser besteht z.B. dann, wenn gesundheitliche Umstände die Ausübung eines Berufs nicht (mehr) ermöglichen und daher eine Umschulung notwendig ist. 

 

Bei (näheren) Fragen zu den Förderungsmöglichkeiten wenden Sie sich gern an das Team der Bildungsakademie für Hörgeschädigte, wir beraten Sie gern! Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Wir helfen Ihnen gern!

Wir beraten Sie gerne persönlich vor Ort, per E-Mail, Skype oder Telefon: Kontaktieren Sie uns!