Weiterbildung zum/zur Berufspädagogen/in (IHK)
Beschreibung
1. Als geprüfte/-r Berufspädagoge/-in sind Sie Experte für (berufliche) Bildungsabläufe und -verfahren und optimieren durch Ihre fundierten Kenntnisse die Bildungsprozesse.
In einer schnelllebigen Geschäftswelt sind gut ausgebildete Mitarbeiter und Fachkräfte die wichtigste Ressource eines Unternehmens. Eine stetige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter ist daher für Unternehmen, Mitarbeiter und Arbeitssuchende von zentraler Bedeutung. Umso wichtiger ist es, Bildungsprozesse stetig zu optimieren und weiterzuentwickeln, um das volle Potential ausschöpfen zu können.
Als Berufspädagoge sind Sie Experte und Ansprechpartner auf diesem Gebiet. Sie können eigenständig und verantwortlich Aufgaben in Einrichtungen der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildung übernehmen. Dabei gehören zu ihren Aufgaben nicht nur die Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse, sondern auch die Begleitung der Lernenden während ihres Lernprozesses. Zudem fallen das Bildungsmarketing, Bildungscontrolling und -qualitätsmanagement in ihren Aufgabenbereich. Mit einer Fortbildung zum Berufspädagogen können Sie z.B. eine Tätigkeit als Lehrer als Quereinsteiger in Schulen und sonstigen sozialen Einrichtungen realisieren oder als Sozialarbeiter.
Fortbildungsinhalte
Inhalte zur Fortbildung zum Berufspädagogen (IHK):
1. Planungsprozesse
- Analyse der Markt- und Technikentwicklung, der Arbeitsmarktsituation in Bezug auf die Qualifikationserfordernisse der Zielgruppe sowie Analyse bildungspolitischer und bildungsrechtlicher Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen
- Ermittlung von betrieblichem kurz-, mittel- und langfristigem Bildungsbedarf
- Planung von Werbemaßnahmen, Bewerbergewinnung und der Teilnehmergewinnung
- Planung der Kooperation mit Bildungsnetzwerken, Entwicklungspartnern und Kunden
- Umsetzung von Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen
- Planung von Bildungs- und Qualifizierungsprogrammen und –maßnahmen
- Planung der Organisation der Lernorte und Lernmedien
2. Managementprozesse
- Strategisches Management von Bildungsbereichen
- Strategische Planung von Bildungsprodukten und Bildungsmarketing
- Management einschließlich Controlling beruflicher und betrieblicher Bildungsprozesse in Unternehmen
- Finanzplanung unter Nutzung von Förderprogrammen und Fördermitteln
- Qualitätsmanagement
- Mitarbeiterführung, Personalmanagement und Entwicklung der Teamleistung
- Innovations- und Reorganisationsmanagement, Entwicklung neuer strategischer Ansätze
- Kooperationsmanagement
3. Berufsausbildung
- Planen einer Berufsausbildung in einem ausgewählten öffentlich-rechtlich anerkannten Ausbildungsberuf unter Berücksichtigung geschäftsprozessorientierter und arbeitsprozessintegrierter Ausbildung
- Entwicklung und Organisation von Ausbildungsverbünden und Serviceausbildung
- Lernbegleitung von Auszubildenden, im besonderen von denen, die zusätzlicher lernpsychologischer, jugend- und sozial- pädagogischer Unterstützung bedürfen, auch unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte
- Gewinnung und Auswahl von Auszubildenden sowie Beratung von Unternehmen
- Prüfen und Prüfungsgestaltung, einschließlich Gestaltung von Prüfungsaufgaben nach geltendem Prüfungsrecht und unter Berücksichtigung neuer Prüfungsformen und –methoden
- Führen und Qualifizieren ausbildender Fachkräfte
- Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der Berufsausbildung, Qualitätssicherung
4. Weiterbildung
- Innovative Weiterbildungsangebote entwickeln, Analyse von Weiterbildungsbedarf, Produktmanagement
- Lernbegleitung von Beschäftigten in Arbeitsprozessen, Organisation der Lernbegleitung auch von Lernungewohnten
- Coaching und Bildungsberatung in betrieblichen Veränderungsprozessen
- Prüfen und Prüfungsgestaltung auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Fortbildungsregelungen, einschließlich Gestaltung von Prüfungsaufgaben nach geltendem Prüfungsrecht und unter Berücksichtigung neuer Prüfungsformen und –methoden
- Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der betrieblichen sowie außerbetrieblichen Weiterbildung, Qualitätssicherung
- Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen in und außerhalb von Arbeitsprozessen, einschließlich der Berücksichtigung geltenden Rechts
- Führung und Qualifizierung haupt- und nebenberuflicher Weiterbilder
5. Personalentwicklung und -beratung
- Entwickeln und Einsetzen von Konzepten zur Kompetenzentwicklung, der Qualifikationsanalyse und von Qualifizierungsprogrammen
- Berücksichtigung des Zusammenhangs von Personalentwicklung und Organisationsentwicklung
- Beratung von Führungskräften
- Gestaltung lernförderlicher Arbeitsformen
- Mitgestaltung beruflicher Entwicklungspfade, Entwickeln, Einführen und Umsetzen zielgruppenspezifischer Förderprogramme
- Beurteilung von Mitarbeitern, Erkennen und Fördern von Mitarbeiterpotenzialen
Fördermöglichkeiten
Alle Möglichkeiten der Förderung:
- Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) (im Detail + Rechenbeispiel weiter unten im Text)
- Bundesagentur für Arbeit / Job Center (Anspruch auf Bildungsgutschein)
- Berufsförderungsdienst (BfD) wenn Ansprüche nach dem Soldaten-Versorgungsgesetz (SVG) bestehen
- Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA) Landes-Versicherungs-Anstalt (ehem. LVA) oder Berufsgenossenschaften bei Maßnahmen im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation
- oder auch Ihrem Arbeitgeber.
Das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG)
Die Informationen zum Aufstiegs-BAföG sind sehr umfangreich. Wir haben versucht im nachfolgenden die wichtigsten Informationen in Kürze darzustellen. Am Ende haben wir dann die gesamten Informationen anhand eines Rechenbeispiels dargestellt.
Hinweis: Das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beantragt werden. Wir helfen Ihnen gerne Ihren Aufstiegs-BAföG Antrag auszufüllen!
Was beinhaltet die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG im Detail?
1. Sie erhalten einen Zuschuss von 50 % auf die Lehrgangsgebühren und die IHK-Gebühren, der nicht zurückgezahlt werden muss.
2. Sie erhalten ein Darlehen auf den verbleibenden Eigenanteil = 50 %. Dieses ist 2 Jahre Zins– und Tilgungsfrei. Danach sind aktuell monatlich mind. 128,00 Euro zu tilgen.
3. Auf Antrag können nach bestandener Prüfung nochmal 50 % vom verbleibendem Eigenanteil erlassen werden.
Rechenbeispiel für das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG):
Seminargebühr = 4.900,00 € (können je nach Fachwirt leicht variieren)
IHK-Gebühr = 800,00 € (können je nach Bundesland leicht variieren)
Gesamtgebühr = 5.700,00 €
Zuschuss von 50 % = 2.850,00 €
verbleiben = 2.850,00 € - und davon jetzt nochmal:
Darlehenserlass von 50 % = 1.425,00 €
Eigenanteil = 1.425,00 €
Voraussetzungen für die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG
- Wohnhaft im Inland
- Vorbereitung auf den Fortbildungsabschluss zum Handwerksmeister oder Industriemeister
- Gleicher Fortbildungsabschluss darf nicht vorhanden sein, sofern dieser bereits durch das BAföG gefördert wurde
Was wird gefördert?
Finanziell gefördert werden Lehrgangsgebühren sowie die IHK Prüfungsgebühren. Bei Teilnehmern von Vollzeitkursen kann Unterhaltsgeld beantragt werden.
Was wird nicht gefördert?
Literaturkosten, Fahrtkosten und gegebenenfalls die Kosten für Unterkunft.
- Stand 09/2020 - die Angaben sind ohne Gewähr und Änderungen sind vorbehalten - Das Rechenbeispiel erfolgte in einer vereinfachten Darstellungsform.
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