Qualitätsmanager im Sozial- und Gesundheitsbereich (IHK)

 
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Beschreibung

Ausbildung zum Ausbilder - Ausbildereignung AEVO


Ziel des Lehrgangs „Ausbildereignung AEVO“ ist der Erwerb von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen als Grundlage für eine qualifizierte handlungsorientierte Ausbildung. 


Die inhaltlichen Anforderungen und didaktischen Herausforderungen in der beruflichen Bildung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, sind berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen unverzichtbar.


Diese Qualifikationen haben eine große Priorität für eine erfolgreiche Ausbildung und liefern somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses. 

Als zukünftiger Ausbilder erlernen Sie das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren des gesamten Ablaufs einer Ausbildung. 

 

Unsere Fortbildungen und Umschulungen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass die Inhalte mittels Präsenzunterricht in deutscher Gebärdensprache und Dozenten vor Ort in den professionell ausgestatteten Schulungsräumen unserer Standorte vermittelt werden. Unsere Dozenten verfügen über umfassende Praxiserfahrung und können Ihnen so die fachtheoretischen Fortbildungsinhalte praxisorientiert vermitteln.

Die bundesweit einheitliche Konzeption, praxiserfahrene Dozenten sowie moderne Unterrichtsformen und Unterrichtstechniken, verschaffen dem IHK-Abschluss in Industrie und Handel hohes Ansehen und Geltung.

Fortbildungsinhalte

Inhalt: Inhalt nach dem Rahmenstoffplan (2009) des DIHK: 

 

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

- Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen

- Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen

- Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen

- Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen

- Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der - Ausbildungsstätte (Ausbildung im Verbund, überbetriebliche Ausbildung oder andere geeignete Maßnahmen), vermittelt werden können

- Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen

- Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen

 

2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

- Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert

- Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung in der Berufsbildung berücksichtigen

- Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abstimmen

- Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden

- Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen

- Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können

 

3. Ausbildung durchführen 

- Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen

- Probezeit organisieren, gestalten und bewerten

- Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten

- Ausbildungsmethoden und –medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen

- Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen

- Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote z. B. in Form von Zusatzqualifikationen machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen

- Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken Leistungen feststellen und bewerten,

- Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen


4. Ausbildung abschließen

- Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen

- Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen

- An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken

- Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten

Fördermöglichkeiten

Haben Sie noch Fragen zu den Kosten und den Terminen? Wir stehen Ihnen zur Beantwortung jederzeit gerne zur Verfügung:

Bildungsakademie für Handel und Wirtschaft GmbH
Deisterstraße 78, 30449 Hannover
Telefon: 0511 / 984 341 55, Fax: 0511 / 357 358 49, E-Mail: schule@bfh-bildung.de

FAQ

Lehrgangsdaten

Vollzeit

Vollzeit

Lehrgangsbeginn siehe Termine unten

Lehrgangsort Hamburg, Hannover

Lehrgangsdauer 10 Tage

Zugangsvoraussetzungen gute Kenntnisse in deutscher Gebärdensprache

Abschluss IHK

Unterrichtszeiten Montag bis Freitag von 08:15 Uhr bis 15:30 Uhr

Kosten 1000,00 Euro zzgl. IHK-Prüfungsgebühren

Infos & Buchung

Kurstermine

Kursbezeichnung/Maßnahmenummer Anmeldefrist Beginn/Ende Art/Dauer Standort

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